Elternarbeit / Schulelternbeirat
Es ist ein guter demokratischer Grundsatz, dass Strukturen der Transparenz gebildet werden,
in denen die Eltern in zentrale schulische Fragen einbezogen werden. Es geht darum, das Vertrauen
zwischen Schule und Elternhaus zu festigen. Die Eltern erhalten hier die Gelegenheit zur Information
und Aussprache.
Die Beteiligung der Eltern ist notwendig, um eine lebendige Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zu entwickeln.
Zu Beginn des ersten und des dritten Schuljahres werden während der Elternabende die Elternvertreterinnen
und Elternvertreter gewählt.
Die Aufgaben der Elternvertretung sind u. a.:
1. das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen;
2. der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben;
3. bei der Durchführung von Klassenveranstaltungen, z. B. Klassenfesten und Ausflügen unterstützend mitzuwirken;
4. zu den Elternabenden einzuladen und diese zu leiten.
Alle gewählten Eltern bilden zusammen den Schulelternbeirat und wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und
eine/n Vertreter/in, die sich regelmäßig mit der Schulleitung zum Gespräch treffen.
Die Aufgaben des Schulelternbeirates sind u. a.
1. die Förderung des Informationsaustausches zwischen den Elternvertretungen der Klassen, die Wünsche und
Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in der Schule
zu unterbreiten;
2. die Mithilfe bei der Durchführung von Schulfesten und Projektwochen, u. a. durch Organisation der Cafeteria;
3. die Teilnahme an folgenden Gremien: Klassenkonferenzen, Schulkonferenzen, Fachkonferenzen und Schulleiterwahlausschuss;
4. die Mitarbeit am Schulprogramm;
5. die Teilnahme an den Sitzungen des Kreiselternbeirates.
Es ist ein guter demokratischer Grundsatz, dass Strukturen der Transparenz gebildet werden,
in denen die Eltern in zentrale schulische Fragen einbezogen werden. Es geht darum, das Vertrauen
zwischen Schule und Elternhaus zu festigen. Die Eltern erhalten hier die Gelegenheit zur Information
und Aussprache.
Die Beteiligung der Eltern ist notwendig, um eine lebendige Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zu entwickeln.
Zu Beginn des ersten und des dritten Schuljahres werden während der Elternabende die Elternvertreterinnen
und Elternvertreter gewählt.
Die Aufgaben der Elternvertretung sind u. a.:
1. das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen;
2. der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben;
3. bei der Durchführung von Klassenveranstaltungen, z. B. Klassenfesten und Ausflügen unterstützend mitzuwirken;
4. zu den Elternabenden einzuladen und diese zu leiten.
Alle gewählten Eltern bilden zusammen den Schulelternbeirat und wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und
eine/n Vertreter/in, die sich regelmäßig mit der Schulleitung zum Gespräch treffen.
Die Aufgaben des Schulelternbeirates sind u. a.
1. die Förderung des Informationsaustausches zwischen den Elternvertretungen der Klassen, die Wünsche und
Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in der Schule
zu unterbreiten;
2. die Mithilfe bei der Durchführung von Schulfesten und Projektwochen, u. a. durch Organisation der Cafeteria;
3. die Teilnahme an folgenden Gremien: Klassenkonferenzen, Schulkonferenzen, Fachkonferenzen und Schulleiterwahlausschuss;
4. die Mitarbeit am Schulprogramm;
5. die Teilnahme an den Sitzungen des Kreiselternbeirates.