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Elternarbeit

 

Schulelternbeirat

 

Es ist ein guter demokratischer Grundsatz, dass Strukturen der Transparenz gebildet werden, in denen die Eltern in zentrale schulische Fragen einbezogen werden. Es geht darum, das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen. Die Eltern erhalten hier die Gelegenheit zur Information und Aussprache. Die Beteiligung der Eltern ist notwendig, um eine lebendige Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zu entwickeln.

 

Zu Beginn des ersten und fünften Schuljahres, und dann alle zwei Jahre, werden während der Elternabende die Elternvertreterinnen und Elternvertreter gewählt. zum Gespräch treffen.

 

Die Aufgaben der Elternvertretung sind u.a.

  1. das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen,
  2. der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
  3. bei der Durchführung von Klassenveranstaltungen, z.B. Klassenfesten und Ausflügen unterstützend mitzuwirken und
  4. zu den Elternabenden einzuladen und diese zu leiten.

 

Alle gewählten Eltern bilden zusammen den Schulelternbeirat und wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in, die sich regelmäßig mit der Schulleitung.

 

Die Aufgaben des Schulelternbeirates sind u.a.

  1. die Förderung des Informationsaustausches zwischen den Elternvertretungen der Klassen,
  2. die Wünsche und Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in der Schule zu unterbreiten,
  3. den Kontakt zur Schülervertretung zu halten,
  4. die Mithilfe bei der Durchführung von Schulfesten und Projektwochen, u.a. durch Organisation der Cafeteria,
  5. die Teilnahme an folgenden Gremien: Klassenkonferenzen, Schulkonferenzen, Fachkonferenzen und Schulleiterwahlausschuss,
  6. die Mitarbeit am Schulprogramm,
  7. die Teilnahme an den Sitzungen des Kreiselternbeirates.

 

Ansprechpartnerin: Fr. Schalück (GS) Ansprechpartnerin: Frau Gundula Rohling (RS)



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